Grillen ist immer ein soziales Ereignis. Die Familie oder Freunde treffen sich und legen fleischige oder
gemüsige Köstlichkeiten aufs Rost, gern draußen im Park auf Plätzen oder an Ufern, wo Grillen
erlaubt ist.
Nun ist dieser Spaß in Zeiten von Corona nur eingeschränkt möglich. Auf jeden Fall nicht in
öffentlichen Räumen und in Gruppen sowieso nicht. Die gute Nachricht aber ist, dass Grillen auf dem
Balkon und im Garten gestattet ist. Mit dabei sein dürfen Familienmitglieder oder weitere
Angehörige aus einem zweiten Haushalt mit einem Mindestabstand von 1,50 Meter. Fast jedes
Bundesland hat diese Bestimmungen aufgenommen.
Corona-Zeiten sind auch Maskierungszeiten. Wir haben an diejenigen gedacht, die zum Grillgutkauf
unterwegs sind und ganz der Nase nach gehen.
Vier dieser Grill-Masken „Ich riech Gegrilltes“ verlosen wir unter denjenigen, die auf unserer Website
oder auf den Social Media Instagram oder Facebook einen Kommentar, eine Bewertung oder gar
eine Bestellung aufgeben oder diesen Newsletter weitergeben.
Es gelten die
Senf oder Ketchup dazu geben?